Beschäftigte, die im Auftrag ihres Unternehmens als betr. psych. Erstbetreuende tätig werden sollen
Drohungen, verbale und tätliche Angriffe, Überfälle oder schwere Unfälle: Immer wieder können Beschäftigte in öffentlichen Verwaltungen traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt sein, die in der Folge zu psychischen Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit führen können. Um solche Traumafolgestörungen zu vermeiden, ist eine frühzeitige psychologische Erstbetreuung sinnvoll.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung nach den Standards der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Information 206-023). Sie sind dadurch in der Lage, psychologische Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen zu leisten.
Für einen erfolgreichen Einsatz von betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden ist ein betriebsspezifisches Gesamtkonzept für Notfälle – inkl. dem Einsatz von bpE´s - erforderlich.
Das Konzept muss vor einer Anmeldung zum Seminar bei der Unfallkasse NRW (i.sieler@unfallkasse-nrw.de) eingereicht werden!
Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter dem Webcode S1130. Falls in Ihrem Unternehmen noch kein Konzept vorhanden ist, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit der Seminarleitung (i.sieler@unfallkasse-nrw.de) durch die für betriebliche Notfallorganisation beauftragte Person Ihres Hauses.