Aufsicht führende Personen in Veranstaltungsstätten - Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern
Veranstaltungskategorie
02 - Betriebsartenspezifische Seminare
Zielgruppen
- Aufsicht führende Personen zur Freigabe von Szenenflächen in Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen u. Aulen
- Betrieblich Beauftragte für Vergabe von Szenenflächen in Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen u. Aulen
Inhalt
- Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung und Handlungsfelder der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
- Verantwortung und Haftung
- Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten
- Übungen zur Ermittlung von Gefährdungen, Definition von Schutzzielen und Ableitung von Maßnahmen
- Brandschutzmaßnahmen
- Praktischer Umgang mit veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln
- Unterweisung von Mitwirkenden
Hinweise
Für den Einsatz der Aufsicht führenden Person in Veranstaltungsstätten ist zusätzlich zur Qualifizierung der Beteiligten im Rahmen dieses Seminars durch Kooperation mit einer Bühnen- und Studiofachkraft zu gewährleisten, dass eine qualifizierte Unterstützung und erforderlichenfalls auch eine Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung durch die Bühnen- und Studiofachkraft erfolgt.
Weiterhin ist durch den Unternehmer eine Dienstanweisung oder Nutzungsordnung zu erlassen, welche die Zuständigkeiten der Beteiligten und die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen regelt.