Seminare

Aufsicht führende Personen in Veranstaltungsstätten - Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern


Veranstaltungskategorie

02 - Betriebsartenspezifische Seminare


Zielgruppen

  • Aufsicht führende Personen zur Freigabe von Szenenflächen in Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen u. Aulen
  • Betrieblich Beauftragte für Vergabe von Szenenflächen in Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen u. Aulen


Inhalt

  • Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung und Handlungsfelder der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  • Verantwortung und Haftung
  • Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten
  • Übungen zur Ermittlung von Gefährdungen, Definition von Schutzzielen und Ableitung von Maßnahmen
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Praktischer Umgang mit veranstaltungstechnischen Arbeitsmitteln
  • Unterweisung von Mitwirkenden


Hinweise

Für den Einsatz der Aufsicht führenden Person in Veranstaltungsstätten ist zusätzlich zur Qualifizierung der Beteiligten im Rahmen dieses Seminars durch Kooperation mit einer Bühnen- und Studiofachkraft zu gewährleisten, dass eine qualifizierte Unterstützung und erforderlichenfalls auch eine Vor-Ort-Betreuung der Veranstaltung durch die Bühnen- und Studiofachkraft erfolgt. Weiterhin ist durch den Unternehmer eine Dienstanweisung oder Nutzungsordnung zu erlassen, welche die Zuständigkeiten der Beteiligten und die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung von Veranstaltungen regelt.



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