Fachkunde Biostoffrecht (allgemein)
Veranstaltungskategorie
01 - Bereichsübergreifende Seminare
Zielgruppen
- Beauftragte der Unternehmen zur Umsetzung der Biostoffverordnung
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhalt
- Biologische Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
- Informationsbeschaffung
- Beurteilung der Exposition
- Schutzmaßnahmen
- Betriebsstörungen, Unfälle
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Messungen und Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen
Hinweise
Die Biostoffverordnung fordert eine Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Fachkunde umfasst folgende Komponenten:
1. eine geeignete Berufsausbildung,
2. einschlägige Berufserfahrung,
3. Kompetenz im Arbeitsschutz.
Im Seminar wird die Kompetenz zum Arbeitsschutz vermittelt. Bei erfolgreicher Teilnahme wird die Kompetenz zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV bescheinigt.