Seminare

Fachkunde Biostoffrecht (allgemein)


Veranstaltungskategorie

01 - Bereichsübergreifende Seminare


Zielgruppen

  • Beauftragte der Unternehmen zur Umsetzung der Biostoffverordnung
  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit


Inhalt

  • Biologische Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
  • Informationsbeschaffung
  • Beurteilung der Exposition
  • Schutzmaßnahmen
  • Betriebsstörungen, Unfälle
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Messungen und Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen


Hinweise

Die Biostoffverordnung fordert eine Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Fachkunde umfasst folgende Komponenten: 1. eine geeignete Berufsausbildung, 2. einschlägige Berufserfahrung, 3. Kompetenz im Arbeitsschutz. Im Seminar wird die Kompetenz zum Arbeitsschutz vermittelt. Bei erfolgreicher Teilnahme wird die Kompetenz zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV bescheinigt.

Seminar­nummer Termin Ort Verantwortliche Person
Buchen auf Warteliste möglich 25-8-13-012 18.11.2025
bis
20.11.2025
10:00 - 15:00
Münster Rita Böttger


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